Rechtsbehelfsbelehrung

Information und Aufklärung

Bitte lies diese Rechtsgrundlagen aufmerksam durch. Quantenfeld Intuitions Coach®, im Nachfolgenden QIC, nach Oronos® mit Natara® Mediales Heilen®mit Natara: Gesetzliche Richtlinien und Ethik nach DsVGO Als Geistige Chirurgin und Mediale Heilerin bin ich den rechtlichen und ethischen Grundsätzen meiner Arbeit verpflichtet: Ich darf meinen Klienten kein Versprechen auf Heilung geben. Mir ist bekannt, dass Christa Scholl kein Ärztin oder keine Heilpraktikerin ist und dass ihre Angebote dem spirituellen Wachstum von Körper, Geist und Seele dienen.

Zusammenarbeit mit der Schulmedizin

Diagnosen sind nur dem Arzt vorbehalten. Die angebotenen Methoden ersetzen keine medizinische oder psychiatrische Behandlung. Es wird keine Heilbehandlung nach dem Heilpraktiker Gesetz durchgeführt.

Das Wohl meines Klienten hat oberste Priorität

Wenn Klienten über Schmerzen, Unwohlsein, Panikattacken, Angstzustände etc. klagen, ist es meine Pflicht, sie an einen Arzt zu verweisen. Als Klient übernehme ich die volle Verantwortung für meine Erfahrungen und Aktivitäten.

Persönlicher Kontakt – offene Gespräche

Viele meiner Klienten haben das Bedürfnis, sich zu öffnen und mir persönliche Erfahrungen
und Krankengeschichten zu erzählen. Ich habe selbstverständlich ein offenes Ohr für die
Anliegen meiner Klienten. Schon über das Gespräch können positive Veränderungen erfolgen. Diese
Informationen behandel ich streng vertraulich. Ich gebe laut DSGVO keinerlei persönlichen Daten an Dritte weiter.

Informationen zur Behandlung

Meine Pflicht ist es, vorab über meine Arbeitsweisen und die Möglichkeiten zu informieren.
Klienten, die ich aus der Ferne betreue, biete ich zusätzlich regelmäßigen Kontakt über meine Telegram Gruppe oder per Telefon an. Das Wissen um den aktuellen Gesundheitszustand meiner Klienten ist wesentlich für meine Arbeit und wird in einer Klienten Datei erfasst.

Verschwiegenheit – keine Weitergabe von Daten an Dritten

Als QIC und Mediale Heilerin gebe ich keine Auskünfte über Klienten an Dritte weiter. Umgekehrt kann ich dem Wunsch mancher Klienten, Auskunft über Verwandte oder Bekannte zu geben, nicht nachkommen. Dies umfasst alles, was im Zusammenhang mit der Tätigkeit anvertraut und bekannt gegeben wurde. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Behandlung. Die Daten dienen ausschließlich der Sicherstellung der Heilbehandlung. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der aktuellen Fassung (vom Mai 2018) finden Anwendung.

Eigenverantwortung der Klienten

Ich bin ausschließlich für Menschen tätig, die volljährig sind, mein Informationsblatt gelesen haben, es verstehen und signieren. Eine Ausnahme bilden Kinder, deren Erziehungsberechtigte zeichnungsberechtigt sind, oder Menschen, die sich im künstlichen Tiefschlaf oder im Koma befinden. Hier entscheiden die nächsten Angehörigen.

Als Klient hafte ich für alle selbstverschuldeten Schäden, auch auf dem Weg zu Frau Scholl.
Da mit sehr hohen Energien gearbeitet wird, ist es wichtig zu wissen, ob Sie an einer psychischen
Erkrankung leiden und/oder ob Sie Medikamente nehmen. Daher bitte ich Sie, mir folgende
Angaben zu geben:

Folgendes Angebot von Frau Scholl nehme ich in Anspruch